Abmelden eines Wohnsitzes

Allgemeine Informationen:

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht erforderlich, seinen Wohnsitz abzumelden.

Verziehen Sie jedoch ins Ausland müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Eine Abmeldung kann auch schriftlich erfolgen. Bitte dabei unbedingt das Datum für die Abmeldung (frühestens 7 Tage vor dem Auszug) und das Land, in welches Sie ausreisen, angeben. Bei der schriftlichen Abmeldung ist die Kopie des Personalausweises/Reisepasses beizufügen.

Ist der gemeldete Wohnsitz eine Nebenwohnung, müssen Sie den Wohnsitz bei Ihrer Hauptwohnung abmelden.

Hinweise zur Abmeldung:

  • Personaldokumente aller abzumeldenden Personen
  • beim Abmelden durch eine Vertrauensperson ist eine Vollmacht und dessen Personalausweis vorzulegen

Fristen:

Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor Auszug, muss aber spätestens 14 Tage danach erfolgen.

Ansprechpartner:

Team Einwohnermeldeamt

Tel. 030/67502-306