Auskunftssperre

Allgemeine Informationen:

Liegen Tatsachen vor die glaubhaft machen, dass für einen Bürger oder einen Familienangehörigen mit der Auskunft aus dem Melderegister eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, kann die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister beantragt werden. Die Auskunftssperre verhindert die Übermittlung sämtlicher Meldedaten an nichtöffentliche Stellen.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Eichwalde, Schulzendorf oder Zeuthen gemeldet sein.
  • Der Antrag muss konkret begründet sein. Die Begründung muss erkennen lassen, dass eine konkrete Gefahr besteht. Dieses ist mit entsprechenden Unterlagen (z.B. Anzeige bei der Polizei) nachgewiesen werden.
  • Bei einem Antrag auf Grund beruflicher Belange muss die Begründung des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen:

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Formulare) und oben genannte, begründende Unterlagen.

Kosten:

keine

Ansprechpartner

Team Einwohnermeldeamt

030 67502-306