Gewerbeanmeldung

Allgemeine Informationen:

Ein Gewerbe ist jede selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete Tätigkeit.

Wer in der Gemeinde Eichwalde den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigstelle oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, hat dies beim Gewerbeamt Eichwalde anzuzeigen.

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung:

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich).

bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages
  • Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie z. B. bei einer „GmbH i.G.“.

Kosten:

  • natürliche Person: 26,-€
  • juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: 31,-€
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: 13,-€
  • beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,-€

Ansprechpartner

Fachbereich Ordnungsverwaltung

Herr Heine

030 67502-307

E-Mail senden: