Sondernutzung

Sobald öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, spricht man von einer Sondernutzung. Hier ist zu unterscheiden zwischen erlaubnisfreier und erlaubnisbedürftiger Sondernutzung.

Diese Thematik ist in der Gemeinde Eichwalde in der Sondernutzungssatzung geregelt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob bei ihrem Vorhaben eine Erlaubnis im Sinne dieser Satzung erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, ist hierfür ein Antrag zu stellen.

Die Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Anlage 1 zur Sondernutzungssatzung.

 

Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Sparenberg

030 67502-300

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