Information über das Betretungsverbot des Schulgeländes der „Humboldt Grundschule“ Eintrag vom: 28. April 2021 Ab Montag, 19.04.2021 kann das Gelände der Grundschule und des Horts ausschließlich mit dem Nachweis eines negativen Covid-19 Tests erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Information über das Betretungsverbot des Schulgeländes der „Humboldt Grundschule“ .