Information über das Betretungsverbot des Schulgeländes der „Humboldt Grundschule“

Ab Montag, 19.04.2021 kann das Gelände der Grundschule und des Horts ausschließlich mit dem Nachweis eines negativen Covid-19 Tests erfolgen. Weitere Informationen

dazu finden Sie hier:  Information über das Betretungsverbot des Schulgeländes der „Humboldt Grundschule“ .