Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Einwohnermeldeamt
Allgemeine Informationen:
Im Gewerbezentralregister werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland erfasst.
Folgende 4 Gruppen werden im Gewerbezentralregister eingetragen:
- Verwaltungsentscheidungen
- Verzichte auf eine Zulassung
- Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Gewerbe begangener Straftaten
Nähere Erläuterungen, ergeben sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO).
Hinweis:
Die Beantragung ist auch online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de möglich (Voraussetzung dafür: neuer Personalausweis mit aktiver Onlinefunktion, Kreditkarte oder giropay und AusweisApp oder Zusatzgerät)
Hinweise zur Beantragung:
- kann nur persönlich beantragt werden
- Auskünfte können von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden
- bei natürlichen Personen ist auch der gesetzliche Vertreter berechtigt
- bei juristischen Personen ist nur der gesetzliche Vertreter berechtigt
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Angabe über den Verwendungszweck der Auskunft
- bei natürlichen Personen ggf. Anschrift und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
- bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister
Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz:
- ca. 3-4 Wochen