Befreiung
von der Ausweispflicht
Einwohnermeldeamt
Allgemeine Informationen:
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Hinweis:
Ein entsprechendes Formular finden Sie HIER.
Voraussetzungen:
- Keine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben, z.B. durch
- voraussichtliche dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung oder
- aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung keine alleinige Teilnahme am öffentlichen Leben
- kein gültiges Ausweisdokument mehr (z.B. durch Ablauf der Gültigkeit oder Verlust bzw. Diebstahl) und
- deutsche Staatsangehörigkeit und
- Hauptwohnsitz in Eichwalde, Schulzendorf oder Zeuthen (Zweitwohnsitz hier reicht nicht aus)
Bei der Beantragung vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung eines Arztes über die Unmöglichkeit des Teilnehmens am öffentlichen Leben
- Betreuerausweis oder Beschluss des Amtsgerichtes oder andere Vertretungsvollmacht
- Personaldokument der Vertreterin/des Vertreters