Personalausweis
Einwohnermeldeamt
Allgemeine Informationen:
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht die Personalausweispflicht. Ein Personalausweis kann für Kinder jeden Alters, zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, beantragt werden. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Hinweis:
Vor Antritt einer Reise ist es ratsam, sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren. Diese Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Informationen zur Online-Funktion Ihres Personalausweises finden Sie hier: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.htmlHinweise zur Beantragung:
- persönliche Antragstellung, Kinder müssen anwesend sein
- alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass mitbringen
- die Geburtsurkunde ist vorzulegen
- 1 Lichtbild (biometrisch) nicht älter als ein halbes Jahr
- bei Kindern unter 16 Jahren: im Beisein beider Sorgeberechtigten oder mit Vollmacht und Personalausweis im Original oder Kopie des abwesenden Elternteils
- Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt ) bei nur einem Sorgeberechtigten.
Gültigkeitsdauer:
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
- vorläufiger Personalausweis: max. 3 Monate
Dauer bis zur Fertigstellung:
- ca. 3-4 Wochen
- vorläufiger Personalausweis: sofort