Übermittlungssperre
Einwohnermeldeamt
Allgemeine Informationen:
Jeder Bürger kann eine Übermittlungssperre seiner gespeicherten Daten beantragen um eine Übermittlung an bestimmte Zielgruppen zu verhindern.
Möglich ist die Übermittlungssperre an folgende Zielgruppen:
- Parteien, Wählergruppen & Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung,
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen,
- Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform,
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft,
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial.
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in den Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf oder Zeuthen gemeldet sind.
Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken
- der Werbung,
- des Adresshandels.
Erforderliche Unterlagen:
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Kosten:
- keine