Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Allgemeine Informationen:

Im Gewerbezentralregister werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland erfasst.

Folgende 4 Gruppen werden im Gewerbezentralregister eingetragen:

  • Verwaltungsentscheidungen
  • Verzichte auf eine Zulassung
  • Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Gewerbe begangener Straftaten

Nähere Erläuterungen, ergeben sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO).

Hinweise zur Beantragung:

  • kann nur persönlich beantragt werden
  • Auskünfte können von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden
  • bei natürlichen Personen ist auch der gesetzliche Vertreter berechtigt
  • bei juristischen Personen ist nur der gesetzliche Vertreter berechtigt

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe über den Verwendungszweck der Auskunft
  • bei natürlichen Personen ggf. Anschrift und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
  • bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister

Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz:

ca. 3-4 Wochen

Hinweis:

Die Beantragung ist auch online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de möglich (Voraussetzung dafür: neuer Personalausweis mit aktiver Onlinefunktion, Kreditkarte oder giropay und AusweisApp oder Zusatzgerät)

Ansprechpartner:

Team Einwohnermeldeamt

Tel. 030/67502-306