Kinderreisepass

Allgemeine Informationen:

Gemäß der Regelung des Inkrafttretens in Artikel 7 Absatz (3) des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Demnach dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen.

Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend.

Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Ansprechpartner

Team Einwohnermeldeamt

Tel.: 030 67502-306