Gewerbeabmeldungen
Gewerbe in Eichwalde
Allgemeine Informationen:
Wird eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit im Gebiet der Gemeinde Eichwalde beendet, ist dies dem Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen.
Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.
Hinweise zur Gewerbeabmeldung:
Erforderliche Unterlagen:
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeabmeldung
- vollständig und leserlich ausgefülltes Gewerbeabmeldeformular, wenn die Abmeldung schriftlich erfolgt
bei persönlicher Erstattung der Anzeige
bei Vertretung
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Kosten:
- natürliche Person: 26,-€
- juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: 31,-€
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: 13,-€
- beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,-€
Ansprechpartnerin:
Frau Geiseler
Fachbereich Ordnungsverwaltung
Telefon
030 67502-307
Email
Anschrift
Gemeinde Eichwalde
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde