Gewerbeabmeldungen

Gewerbe in Eichwalde

Allgemeine Informationen:

Wird eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit im Gebiet der Gemeinde Eichwalde beendet, ist dies dem Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen.

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.


Hinweise zur Gewerbeabmeldung:

Erforderliche Unterlagen:

ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeabmeldung

  • vollständig und leserlich ausgefülltes Gewerbeabmeldeformular, wenn die Abmeldung schriftlich erfolgt

bei persönlicher Erstattung der Anzeige

bei Vertretung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Kosten:

  • natürliche Person: 26,-€
  • juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: 31,-€
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: 13,-€
  • beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,-€