Bekanntmachung der Gemeinde Eichwalde zur öffentlichen Auslage des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Zum 1. Januar 2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern dazu, spätestens bis zum 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.

Die Gemeinde Eichwalde hat sich dazu entschlossen, diesen Prozess frühzeitig in Angriff zu nehmen, um den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah eine Orientierung zur zukünftigen Wärmeversorgung geben zu können. Im Juni 2023 wurde in der 20. Gemeindevertretersitzung einstimmig der Beschluss gefasst, den Bürgermeister zu beauftragen, geeignete Fördermittel, z. B. entsprechend der Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu beantragen. Im Oktober 2024 wurde die EWE Netz GmbH mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde Eichwalde beauftragt.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird der Wärmebedarf im Gemeindegebiet ermittelt und gemäß § 1 Wärmeplanungsgesetz werden Alternativen zur Wärmeerzeugung aufgezeigt. Das Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2045 eine kosteneffiziente, nachhaltige, sparsame, bezahlbare, resiliente sowie treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen und Energieeinsparungen zu realisieren. In den vergangenen Monaten wurden dafür umfangreiche Datengrundlagen zusammengeführt, verschiedene technische und wirtschaftliche Optionen geprüft sowie mögliche Eignungsgebiete für Wärmenetze identifiziert. Auf dieser Basis wurden erste Maßnahmenvorschläge entwickelt, die auf eine zukunftsfähige Wärmeversorgung abzielen.

Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung wurden im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 04. September 2025 vorgestellt. Nun folgt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) mit der Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats.

Hier einsehen:

Abgabe von Stellungnahmen

Stellungnahmen können in diesem Zeitraum schriftlich oder elektronisch eingereicht werden:

1. Kontaktformular

Nutzen Sie unser Kontaktformular zur Einreichung von Stellungnahmen zum ausliegenden Entwurf des Kommunalen Wärmeplans der Gemeinde Eichwalde. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

2. Postalisch an:

Stabstelle Klimamanagement
Gemeinde Eichwalde
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde

Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 13 Abs. 4 WPG.

Nationale Klimaschutzinitiative

Die Nationale Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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