Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichwalde hat am 16. Juni 2026 den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbe- und Wohnfläche Am Graben 34-36“ in der Fassung vom 6. Mai 2026 gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich im Süden der Gemeinde Eichwalde und grenzt direkt an die Gemeindegrenze Zeuthen. Er umfasst die Flurstücke 97/1, 97/2, 97/3, 97/4, 98/4, 98/5, 221 (teilweise) und 223 (teilweise) der Flur 10 der Gemarkung Eichwalde und hat eine Größe von rund 0,45 ha. Das Plangebiet´wird begrenzt

im Westen durch Gewerbebebauung und die dahinterliegende Bahnstrecke.
im Norden und im Osten durch Wohnbebauung,
im Süden durch ein Ferienhausgebiet.

Für die aktuell brachliegende Fläche im räumlichen Geltungsbereich soll eine Wohnbebauung sowie ein nicht störendes Gewerbe entwickelt werden. Damit soll auch eine Sicherung eines Handwerkerbetriebes Eichwalde auf Gewerbeflächen erfolgen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Wohnfläche Am Graben 34-36“ verfolgt die Gemeinde Eichwalde folgende Planungsziele:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden und nicht störenden Gewerbe,
  • Sicherung der Erschließung und
  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Natur-, Im-
    missions- und Klimaschutzes sowie der Landschaftspflege.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Bauvorhaben zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Eichwalde aus dem Jahr 2006 werden im Plangebiet eine Wohnbaufläche, eine Grünfläche sowie ein Graben (Wasserfläche) dargestellt. Zudem sind eine Wegebeziehung entlang des Pumpengrabens sowie eine nach § 17 BbgNatSchAG geschützte Allee verzeichnet. Die Planungsabsicht eines Wohngebietes ist gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbauch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.

Umweltbezogene Informationen sind in dem Umweltbericht (Anlage 3) zu finden.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB ist der Anlage 4 zu entnehmen.

Die Planunterlagen, bestehend aus:


werden im Rahmen einer frühzeitigen, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

25. August 2026 bis einschließlich 29. September 2026

auf dieser Seite (s. oben) veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen innerhalb der genannten Frist im Geschäftsbereich der Bauverwaltung in 15732 Eichwalde, Grünauer Straße 49 zu den folgenden Zeiten:

montags 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
dienstags 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
mittwochs 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
donnerstags 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
freitags 9-12 Uhr
sowie außerhalb der Zeiten nach vorheriger Vereinbarung

öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorrangig an die Bauverwaltung[at]eichwalde[punkt]de gerichtet werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege (z.B. in Textform per Post an die Gemeinde Eichwalde, Grünauer Str. 49, 15732 Eichwalde) oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie im Amtsblatt der Gemeinde Eichwalde, 30. Jahrgang, Nummer 05/2026 vom 07.08.2026.

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