Baustellenüberfahrten & Grundstückszufahrten

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 31.03.2005 (GVBI. Bbg. I/05, Nr. 16, S. 218) in der jeweils gültigen Fassung bedürfen Arbeiten an der Straße der Zustimmung und Erlaubnis des jeweiligen Straßenbaulastträgers der Straße. Für die Gemeindestraßen in der Ortslage Eichwalde ist die Gemeindeverwaltung für die Erteilung von Erlaubnissen zuständig.

Die Errichtung eines Überweges über den Gehweg und die Straßennebenanlagen von der Fahrbahn bis zur Grundstücksgrenze als Baustellenzufahrt im Zuge genehmigter Bauarbeiten zur Errichtung, Erneuerung oder Reparatur eines Gebäudes bzw. baulicher Anlagen, ist genehmigungspflichtig. Anträge sind schriftlich zu stellen. Dem Antrag ist ein Lageplan bzw. eine Lageskizze mit Darstellung und Maßangaben des beantragten Überweges und der benachbarten Straßenbäume / baulichen Anlagen beizulegen.

Die Errichtung, Erneuerung oder Reparatur einer Zufahrt zum Grundstück ist genehmigungspflichtig. Anträge hierfür sind schriftlich zu stellen. Dem Antrag ist eine Lageskizze der Einfahrt mit benachbarten Straßenbäumen und Maßangaben hinzuzufügen.

 

Ansprechpartner im Rathaus:

Frau Günther

030 67502-403

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