Amtliche Beglaubigungen

Allgemeine Informationen

Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Eheurkunden) dürfen nicht amtlich beglaubigt werden.

Bearbeitungshinweise:

  • es muss das Original vorliegen
  • die Kopie ist mitzubringen
  • das Schriftstück muss unverändert und vollständig sein
  • es werden keine fremdsprachigen Schriftstücke oder deren Übersetzung beglaubigt

Bearbeitungszeit:

Beglaubigungen werden sofort vorgenommen und hängen zeitlich vom Umfang der Schriftstücke ab.

Kosten:

4,30 € je Seite des zu beglaubigenden Schriftstücks

Ansprechpartner:

Team Einwohnermeldeamt

Tel. 030/67502-306