Amtliche Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Eheurkunden) dürfen nicht amtlich beglaubigt werden.
Bearbeitungshinweise:
- es muss das Original vorliegen
- die Kopie ist mitzubringen
- das Schriftstück muss unverändert und vollständig sein
- es werden keine fremdsprachigen Schriftstücke oder deren Übersetzung beglaubigt
Bearbeitungszeit:
Beglaubigungen werden sofort vorgenommen und hängen zeitlich vom Umfang der Schriftstücke ab.
Kosten:
- für Schriftstücke pro Beglaubigung 2,00 Euro
- für Unterschriften pro Beglaubigung 3,00 Euro
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Hechler
030 67502-301
E-Mail senden:
Frau Hesse
030 67502-302
E-Mail senden: