Führungszeugnis

Allgemeine Informationen:

Mit dem Führungszeugnis, oft auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, kann die betreffende Person nachweisen, ob sie vorbestraft ist oder nicht bzw. ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Zu unterscheiden sind hier, das einfache, das erweiterte Führungszeugnis und das behördliche Führungszeugnis.

Einfaches Führungszeugnis:

Ein einfaches Führungszeugnis kann für persönliche Zwecke (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber) beantragt werden und wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeadresse versendet.

Erweitertes Führungszeugnis:

Ein erweitertes Führungszeugnis wird von Personen benötigt, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder tätig werden möchten.

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde:

Dieses Führungszeugnis muss direkt vom Bundesamt für Justiz zur betreffenden Behörde gesendet werden und wird dem Antragsteller nicht ausgehändigt.

Bei der Antragstellung muss die genaue Anschrift der Behörde und ein Verwendungszweck genannt werden.

Hinweise zur Beantragung:

  • kann nur persönlich beantragt werden
  • ist nur am Haupt- oder Nebenwohnsitz möglich
  • Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen
  • ist auch online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de möglich (Voraussetzung dafür: neuer Personalausweis mit aktiver Onlinefunktion, Kreditkarte oder giropay und AusweisApp oder Zusatzgerät)

Dauer bis zur Fertigstellung:

  • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis, sofern sie nicht an eine Behörde gesendet werden müssen – ca. 2 Wochen
  • Behördliches Führungszeugnis – ca. 3-4 Wochen

Ansprechpartner

Team Einwohnermeldeamt

Tel. 030/67502-306