Abmelden eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen:
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht erforderlich seinen Wohnsitz abzumelden.
Verziehen Sie jedoch ins Ausland oder ist der gemeldete Wohnsitz eine Nebenwohnung müssen Sie den Wohnsitz abmelden.
Hinweise zur Abmeldung:
- Personaldokumente aller abzumeldenden Personen
- Abmeldebestätigung des Wohnungsgebers
- beim Abmelden durch eine Vertrauensperson ist eine Vollmacht und dessen Personalausweis vorzulegen
Fristen:
Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor Auszug, muss aber spätestens 14 Tage danach erfolgen.
Kosten:
gebührenfrei
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Hechler
030 67502-301
E-Mail senden:
Frau Hesse
030 67502-302
E-Mail senden: