Auskunftssperre
Allgemeine Informationen:
Liegen Tatsachen vor die glaubhaft machen, dass für einen Bürger oder einen Familienangehörigen mit der Auskunft aus dem Melderegister eine Gefahr für Leib und Leben besteht, kann die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister beantragt werden. Die Auskunftssperre verhindert die Übermittlung sämtlicher Meldedaten an nichtöffentliche Stellen.
Voraussetzungen:
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Eichwalde, Schulzendorf oder Zeuthen gemeldet sein.
- Der Antrag muss konkret begründet sein.
Erforderliche Unterlagen:
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Kosten:
keine
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Hechler
030 67502-301
E-Mail senden:
Frau Hesse
030 67502-302
E-Mail senden: