Personalausweis
Allgemeine Informationen:
Ab dem 16. Lebensjahr besteht eine Ausweispflicht.
Ein Personalausweis kann für Kinder jeden Alters, zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, beantragt werden.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Hinweise zur Beantragung:
- persönliche Antragstellung
- alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass mitbringen
- Lichtbild (biometrisch) aus neuester Zeit
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- Geburtsurkunde
- im Beisein beider Sorgeberechtigten oder mit Vollmacht und Personalausweis im Original oder Kopie des Abwesenden
- Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt bzw. Scheidungsurteil) bei nur einem Sorgeberechtigten.
Gültigkeitsdauer:
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
- vorläufiger Personalausweis: max. 3 Monate
Kosten:
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Dauer bis zur Fertigstellung:
- ca. 2-4 Wochen
- vorläufiger Personalausweis: sofort
Hinweis:
Vor Antritt einer Reise ist es ratsam, sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren. Diese Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Hechler
030 67502-301
E-Mail senden:
Frau Hesse
030 67502-302
E-Mail senden: