Steueridentifikationsnummer
Allgemeine Informationen:
Seit dem 01. Juli 2007 wird bzw. wurde jedem in Deutschland gemeldeten Bürger vom Bundeszentralamt für Steuern eine dauerhaft geltende Steueridentifikationsnummer zugeteilt.
Ihre Steueridentifikationsnummer benötigen Sie beispielsweise bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder bei bestimmten Bankgeschäften.
Im Normalfall finden Sie ihre Steueridentifikationsnummer z. B. auf Ihrer Lohnbescheinigung. Bei Abhandenkommen können Sie diese jedoch auch beim Bundeszentralamt für Steuern, beim örtlich zuständigen Finanzamt oder bei ihrem Einwohnermeldeamt erfragen.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Hechler
030 67502-301
E-Mail senden:
Frau Hesse
030 67502-302
E-Mail senden: