Übermittlungssperre

Allgemeine Informationen:

Jeder Bürger kann eine Übermittlungssperre seiner gespeicherten Daten beantragen um eine Übermittlung an bestimmte Zielgruppen zu verhindern.

Möglich ist die Übermittlungssperre an folgende Zielgruppen:

  • Parteien, Wählergruppen & Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung,
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen,
  • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform,
  • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft,
  • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial.

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in den Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf oder Zeuthen gemeldet sind.

Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken

  • der Werbung,
  • des Adresshandels.

Erforderliche Unterlagen:

ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Kosten:

Keine

Ansprechpartner:

Team Einwohnermeldeamt

Tel. 030/67502-306