Wahlen
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister anlässlich der bevorstehenden Wahl des Landrates am 08.10.2023 und zu weiteren Eintragungsmöglichkeiten von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Widerspruchsmöglichkeiten
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten entsprechend weitergegeben werden, können Sie gegen die Weitergabe Ihrer Daten im Einwohnermeldeamt Widerspruch einlegen.
Nutzen Sie dazu das auf unserer Internetseite unter www.eichwalde.de hinterlegte Widerspruchsformular (Formulare → Einwohnermeldeamt → Antrag Auskunftssperre) durch Zusendung an.
oder widersprechen Sie persönlich nach Terminvereinbarung (Onlinebuchung ebenfalls über die Homepage der Gemeinde Eichwalde) im Einwohnermeldeamt.
Eichwalde, 17.01.2023
gez. Jörg Jenoch
Bürgermeister
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin
Nach den § 59, 60 und 61 des Brandenburgischen Wahlgesetzes (BbgKWahlG) mache ich folgende Feststellungen bekannt:
- Herr André Kais verliert durch Verzicht seine Rechtsstellung als Vertreter der Gemeindevertretung Eichwalde.
- Als Ersatzperson für den Sitz des Herrn André Kais wurde Herr Friedhelm Botsch festgestellt. Dieser hat die Berufung als Gemeindevertreter angenommen. Der Sitz des Herrn Kais ist nun auf Herrn Botsch übergegangen. Der Sitzübergang erfolgt mit Wirkung vom 01.01.2023.
Eichwalde, 27.12.2022
gez. Sparenberg
Wahlleiterin