Gewerbeabmeldung

Allgemeine Informationen:

Wird eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit im Gebiet der Gemeinde Eichwalde beendet, ist dies dem Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen.

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.

Hinweise zur Gewerbeabmeldung:

  • vollständig und leserlich ausgefülltes Gewerbeabmeldeformular, wenn die Abmeldung schriftlich erfolgt

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  •  Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Fachbereich Ordnungsverwaltung

Ansprechpartner

Herr Heine

030 67502-307

E-Mail senden: