Gewerbeabmeldung
Allgemeine Informationen:
Wird eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit im Gebiet der Gemeinde Eichwalde beendet, ist dies dem Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen.
Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.
Hinweise zur Gewerbeabmeldung:
- vollständig und leserlich ausgefülltes Gewerbeabmeldeformular, wenn die Abmeldung schriftlich erfolgt
bei persönlicher Erstattung der Anzeige:
- Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
- Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Kosten:
Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei
Fachbereich Ordnungsverwaltung
Ansprechpartner
Herr Heine
030 67502-307
E-Mail senden: