Fundbüro

Wenn Sie etwas verloren haben

Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage des Personalausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.

Wenn Sie etwas gefunden haben

Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 5 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann dort aufgenommen. Die Fundsache kann vom Finder zur Verwahrung im Fundbüro abgegeben oder zu Hause verwahrt werden. Wenn der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten.

Fundtiere

Wer ein Tier findet, informiert bitte nach Möglichkeit zuerst das Ordnungsamt der Gemeinde unter 030 67502-303 oder die Polizei. Diese vermitteln dann weiter ins zuständige Tierheim Märkisch Buchholz. (www.tierschutzverein-kw.de , 033765 80689)

Gebühren

Gebühren werden nach dem Wert des Fundgegenstandes berechnet.

Ansprechpartner

Geschäftsbereich Ordnungsverwaltung

Frau Mewis

030 67502-303

E-Mail senden: