Kitaplatz anmelden
Allgemeine Informationen:
„Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. …“
(Auszug aus dem zweiten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (Kindertagesstättengesetz – KitaG). In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 16], S.384) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2015 (GVBl.I/15, [Nr. 21]))
Um diesem Gesetz gerecht zu werden unterhält die Gemeinde Eichwalde vier eigene Kindertageseinrichtungen. Zudem gibt es in Eichwalde zwei Einrichtungen die sich in freier Trägerschaft befinden, sowie mehrere Tagespflegeeinrichtungen.
Hinweise zur Beantragung:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- ausgefüllten Kitaantrag
- Anlage I (bitte auch beifügen, wenn keine Besonderheiten vorliegen)
- Einkommensnachweise der Bedarfsgemeinschaft
- Arbeitsbescheinigungen
Die Höhe der Kita-Gebühren richtet sich nach der Betreuungszeit, dem Alter des Kindes (Krippen-, Kindergarten- oder Hortbetreuung) und dem Einkommen der in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind lebenden Personen.
Die Gemeindevertretung hat für die Gemeinde Eichwalde eine eigene Kita-Satzung beschlossen, der Sie weitere Informationen entnehmen können.
Ansprechpartner
Sachgebiet Kita- und Schulverwaltung
030 67502-202
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