Sondernutzung

Allgemeine Information:

Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus, bedarf der Erlaubnis zur Sondernutzung der Gemeinde Eichwalde. Dazu hat die Gemeinde eine Sondernutzungssatzung beschlossen, die regelt, was zur Sondernutzung zählt, was es zu beachten gibt und welche Gebühren eventuell zu entrichten sind.

Hinweise zur Beantragung:

Bitte informieren Sie sich im Fachbereich Ordnungsverwaltung der Gemeinde Eichwalde, ob die von Ihnen geplante Nutzung erlaubnisbedürftig ist.

Beispiele für erlaubnisbedürftige Sondernutzung:

  • Werbeveranstaltungen
  • fest mit dem Boden verbundene Werbeträger, Schaukästen, Warenautomaten
  • Anbringen von Werbeträgern im Luftraum über dem Straßenkörper oder an Einrichtungen über der öffentlichen Straße (z. B. Plakate, Aufsteller, Banner)
  • Aufstellen von Tisch- und Sitzgelegenheiten für gewerbliche Zwecke, sofern die Fläche 15 m² übersteigt
  • Aufstellen von Gerüsten, Bauzäunen, Bauwagen und Geräten aller Art, Containern, Wechselbehältern, Lagern (Zwischenlagern) von Materialien (auch Bauschutt) sowie sonstiger Gegenstände

Fristen:

Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Nutzungsbeginn zu stellen.

Kosten:

Gebühren sind in Abhängigkeit der Art der Sondernutzung zu entrichten.

Ansprechpartner

Fachbereich Ordnungsverwaltung

Frau Mewis

030 67502-303

E-Mail senden: