Straßenreinigung, Laubentsorgung & Winterdienst


Werte Einwohner*innen,

Bedingt durch eine Software-Umstellung verzögert sich die Erstellung der Bescheide für

Straßenreinigung / Winterdienst 2023 weiterhin.

Wir bitten um Verständnis.


Allgemeine Informationen

In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Eichwalde ist festgelegt, welche Reinigungspflichten dem Grundstückseigentümer obliegen und welche von der Gemeinde Eichwalde übernommen werden. Dies ist abhängig davon, welcher Reinigungsklasse das Grundstück zugeordnet ist. Auch der Winterdienst ist hier geregelt.

Bitte denken Sie als Grundstückseigentümer unbedingt daran, dass Sie für die Gehweg- und Bankettreinigung vor Ihrem Grundstück zuständig sind. Laut Satzung hat die Reinigung im zweiwöchigen Abstand (im September und Oktober sogar wöchentlich) zu erfolgen. Bitte nehmen Sie allen Kehricht, dazu gehören auch Laub und Äste, unverzüglich auf und entsorgen Sie ihn.

Beachten Sie bitte, dass das Abharken in den Rinnstein/auf die Fahrbahn nicht gestattet ist.

Straßenreinigungstermine (Fahrbahnreinigung):

Gereinigt wird in den untenstehenden Kalenderwochen, geplant immer montags und donnerstags (kurzfristige Abweichungen vorbehalten).

(Wählen Sie eine Tour aus und Sie erhalten eine detailliertere Straßenansicht)

Tour Fontaneallee bis Grünauer Straße Tour Waldstraße bis Friedenstraße Tour Uhlandallee bis Lindenstraße
15. Kalenderwoche (KW) 16. KW 17. KW
26. KW 27. KW 28. KW
37. KW 38. KW 39. KW
41. KW plus Parkbuchten 42. KW plus Parkbuchten 43. KW plus Parkbuchten
45. KW 46. KW 47. KW

Für die genannten Reinigungstage werden Haltverbotsschilder in den Straßenabschnitten aufgestellt. Wir bitten darum, dass an den Reinigungstagen keine Fahrzeuge auf den betroffenen Straßenabschnitten abgestellt werden.

Team Ordnungsverwaltung

Telefon: 030 67502-310

E-Mail: