Befreiung von der Ausweispflicht
Allgemeine Informationen:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Meldebehörde Personen von der Ausweispflicht befreien. Dies betrifft Personen die pflegebedürftig sind und/oder sich nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Hinweise zur Beantragung:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung des Arztes über die Unmöglichkeit des Teilnehmens am öffentlichen Leben
- Betreuerausweis oder Beschluss des Amtsgerichtes oder andere Vertretungsvollmacht
- Personaldokument der Vertreterin/des Vertreters
Kosten:
- gebührenfrei
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Hechler
030 67502-301
E-Mail senden:
Frau Hesse
030 67502-302
E-Mail senden: