Reisepass
Allgemeine Informationen:
Einen Reisepass benötigen Sie bei Einreise in ein Land, welches nicht zur EU zählt. Dieser enthält biometrische Merkmale wie z.B. Fingerabdrücke.
Bei einer kurzfristigen Reise kann ein Expresspass bzw. ein vorläufiger Reisepass (wird nicht in jedem Land anerkannt) beantragt werden.
Hinweise zur Beantragung:
- Persönliche Antragstellung, Kinder müssen anwesend sein
- alten Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis mitbringen
- die Geburtsurkunde ist vorzulegen
- bei Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Im Beisein beider Sorgeberechtigten oder mit Vollmacht und Personalausweis im Original oder Kopie des abwesenden Elternteils
- Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt ) bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Lichtbild (biometrisch) aus neuester Zeit
- bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sind Nachweise der Dringlichkeit (z. B. Flugtickets, Buchungsunterlagen etc.) vorzulegen
Gültigkeitsdauer:
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
- Vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr
Dauer bis zur Fertigstellung:
- ca. 6 Wochen
- Expressreisepass: ca. 5 Werktage
- vorläufiger Reisepass: sofort
Hinweis:
Vor Antritt einer Reise ist es ratsam, sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren. Diese Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Ansprechpartner
Team Einwohnermeldeamt
Tel. 030 67502-306