Reisepass
Allgemeine Informationen:
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Pass beantragt werden. Bei hoher Dringlichkeit besteht die Möglichkeit zur Beantragung eines Expressreisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses.
Hinweise zur Beantragung:
- Persönliche Antragstellung
- alten Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis mitbringen
- bei Kindern ohne eigenes Personaldokument ist die Geburtsurkunde vorzulegen
- bei Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Im Beisein beider Sorgeberechtigten oder mit Vollmacht und Personalausweis im Original oder Kopie des Abwesenden
- Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt bzw. Scheidungsurteil) bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Lichtbild (biometrisch) aus neuester Zeit
- bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sind Nachweise der Dringlichkeit (z. B. Flugtickets, Buchungsunterlagen etc.) vorzulegen
Gültigkeitsdauer:
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
- Vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr
Kosten:
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 69,50 – 113,00 Euro für den Expressreisepass (je nach Variante)
- 26,00 Euro für den vorläufigen Reisepass
Dauer bis zur Fertigstellung:
- ca. 2-4 Wochen
- Expressreisepass: ca. 5 Werktage
- vorläufiger Reisepass: sofort
Hinweis:
Vor Antritt einer Reise ist es ratsam, sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren. Diese Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Hechler
030 67502-301
E-Mail senden:
Frau Hesse
030 67502-302
E-Mail senden: